Bei Beantragung einer PKV muss der Versicherungsbeginn zunächst immer auf einen Monatsanfang lauten.
Wurde die Vorversicherung inmitten eines Monats beendet, so kann der Beginn aber auch innermonatlich erfolgen. Hierzu muss später nur der Nachweis des Vorversicherers über das Beendigungsdatum eingereicht werden.
Auch ein rückwirkender Beginn wäre machbar, damit notfalls ein nahtloser Übergang von der alten in die neue Krankenversicherung gewährleistet wird.
Mehr als 2 Kalendermonate rückwirkend sind aber nicht möglich, denn das VVG (Versicherungs-Vertrags-Gesetz) schreibt es so vor.
Aktuell wäre ein Start also frühestens zum 1. März 2021 machbar.